Der kommende zweite Teil der Reform dreht sich neben der strittigen Privatkopie vor allem um Vergütungssysteme. Einig sind sich die Beteiligten, dass Privatkopien bezahlt werden müssen und illegales Brennen von Musik oder Filmen kein Kavaliersdelikt ist.
Die Phonographische Wirtschaft plädiert für individuelle Vergütungssysteme. Wer eine Musik-CD kauft, müsste dann zum Beispiel für das Recht auf eine digitale Kopie zwei Euro extra investieren. Medienrechtler Hoeren setzt sich für eine Erhöhung der Abgaben auf CD-Rohlinge ein. Die Bürgerinitiative privatkopie.net schlägt vor, dass Surfer, die per Breitband ins Internet gehen, rund drei bis fünf Euro an eine Verwertungsgesellschaft zahlen; Modem-Nutzer etwa zwei Euro.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale hat sich das bisherige System von Pauschalabgaben bewährt. Sollte sich allerdings die individuelle Vergütung per Digital Rights Management (DRM) durchsetzen, müssten die Pauschalabgaben sinken. Mit DRM lassen sich digitale Inhalte verwalten und kontrollieren. Anbieter können überprüfen, wie Musik, Filme, Texte oder Bilder genutzt werden und entsprechend abrechnen. Aus Gründen des Datenschutzes und der technischen Machbarkeit ist DRM allerdings umstritten.
Über die verschiedenen Vergütungssysteme berät eine vom Bundesjustizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe, im Mai soll ihr Bericht vorliegen. Wann die zweite Stufe der Urheberrechtsreform kommt, ist noch nicht abzusehen.
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