Während die angeblich überwundene Finanzkrise nun ihr wahres Gesicht zeigt, schleicht sich nebenbei auch noch ein ganz anderer Faux-Pas in unser
heiliges Verfassungssystem ein: im Wahlrecht. Das Bundesverfassungsgericht hats' 2008 für verfassungswidrig erklärt, weil man wohl mit den Überhangmandaten nicht ganz einverstanden war (und negatives Stimmgewicht) - die Deadline für die Einreichung eines neuen Wahlrechtsystems war übrigens Ende Juni 2011, also vor ein paar Tagen. Die Zyniker unter uns würden alleine schon den Fakt, dass die Merkelregierungen es seit 2008 nicht fertig gebracht haben einen neuen Entwurf für das Wahlrecht einzureichen, für feinstes Komödien-Popcornkino halten. Nun ist der Regierung tatsächlich so...hmm...14 Tage vor Deadline und Sommerpause eingefallen, dass die ja da noch was erledigen sollten...irgendwas wars doch noch....der Integrität der deutschen Verfassung betreffend....achja richtig! ein neues Wahlrecht! Hurtig also basteln CDU/CSU und FDP ein neues Wahlrecht zusammen und wollen das dann
nach der Sommerpause einreichen. Problem: Man baut in den neuen Vorschlag den gleichen alten Fehler grad einfach nochmal ein.
http://www.wahlrecht.de/news/2011/14.htmRein theoretisch könnte ein verfassungswidriges Wahlrecht eine jede Wahl anfechtbar machen. Wenn man also ganz böswillig ist, könnte man ab sofort die Ergebnisse der bevorstehenden Wahlen für nicht verfassungshaltbar erklären und somit jegliche Regierungsbildungen verhindert. Die BRD könnte schon in wenigen Monaten führungslos sein