Und damit wären wir wieder beim Ausgangspunkt des Streits, dessen Kern McClane so treffend und richtig mit folgenden Worten beschrieben hat:
Und wenn nun (...) eine Frage zu einem Spiel gestellt wird, von der man als Käufer ganz genau weiß, daß sie sich (sofort) mit einem (kurzen) Blick ins (...) Handbuch klären liese und somit selbiges beim Frager offensichtlich nicht vorhanden ist. (...) dann darf man durchaus auch einmal auf offenkundige Mißstände hinweisen.
Ich beantworte Fragen gerne, aber wenn es derart offensichtlich ist, das der Fragensteller kein Orginalspiel hat, dann bekomme auch ich etwas Magengrummeln und dann finde ich vor allem die Aufregung des "Kriminellen" bzgl. der Nachfrage eher dürftig.
Das die "ich spiele es ja nur ein paar Tage und lösche es dann wieder" Argumentation auch fadenscheinig und scheinheilig ist, sollte offensichtlich sein. Es ist und bleibt illegal. Fürs "Ausprobieren" sind Demos und Videotheken da. Versucht es also bitte nicht zu verharmlosen, sondern macht euch wenigstens bewußt, das eure Handlungsweise genauso illegal ist, wie die von dem Typen, der die Raubkopie dauerhaft in seine private Spielesammlung einverleibt.