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Azubi wegen Musiktausch zu 8000 Euro Strafe verurteilt

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UnkReaTiV:

--- Zitat ---Original von McClane

--- Zitat ---Original von UnkReaTiV
Nicht strafbar.

--- Ende Zitat ---


Seit letztem September schon.


--- Ende Zitat ---


Nein. Urheberrechtlich geschütztes Material darf nur nicht zum download angeboten werde.
Wo kein Angebot (sein darf), da keine Nachfrage. Ganz einfach.
Kenne kein Gesetz, was sich doppelt moppeln würd! :)

Arparso:
Schrecklich, das zugeben zu müssen, aber da muss ich McClane beipflichten. Die Songs gehören den entsprechenden Künstlern und/oder den produzierenden Firmen. SIE haben Geld darin investiert, SIE haben die Songs "erfunden", SIE haben ihr ganzes Herzblut investiert und SIE müssen auch irgendwie ihren Lebensunterhalt bestreiten. Da finde ich es nur natürlich, eine gewisse Gegenleistung zu fordern...

Dass es zu viele Leute gibt, die mit zu viel Mist zu viel Geld verdienen, ist klar, aber das zeigt doch auch bloß, dass zu viele Idioten zu viel Mist KAUFEN ;)

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