79.Panzergrenadierregiment

Autor Thema: Deutsche gesetzes Texte  (Gelesen 3292 mal)

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Egrimm van Horstmann

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Deutsche gesetzes Texte
« am: 26. Mai 2004, 00:34:39 »
Ich server gerade so auf giga im Komentsbereich und lese in einer Art Signatur folgendes:

"§328 Absatz 2 Satz 3 StGB:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

Der § 328 trägt die Überschrift "Unerlaubter Umgang mit radiaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern". So und nun lasst euch mal den obigen Satz auf der Zunge zergehen.

Ich meine dadurch das es als Strafe möglich ist, Geldstrafe zu verhängen, ist diese Handlung noch nicht einmal ein verbrechen, sondern lediglich ein Vergehen.
Ich meine man hat mal soeben ein paar hunderttausend Menschen ausradiert und die, die es überleben werden für viele Generationen mit gesundheitlichen Folgen rechnen müssen und von der Umwelt mal ganz zu schweigen.
Und was macht unsere Justiz sagt dem Verantwortlichen "Ach komm gib uns eine million Euro und die Sache ist gegessen."

Aber ich denke mal nicht, echt nicht, wirklich nicht, das unsere Strafen zu milde sind, da sollte man als Opfer schon ein wenig Verständnis aufbringen können, nicht war.


Also echt ich könnte mich wegschmeißen :rofl:
Und es gibt noch so viele lustige Paragrafen in unseren Gesetzistexten :rofl:

Kennt zufällig jemand noch ein paar solcher Exemplare?
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Deutsche gesetzes Texte
« Antwort #1 am: 26. Mai 2004, 00:37:49 »
Ich glaube, dass Menschenopfer und Sachschaden noch nicht einberechnet sind :D.

Arparso

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« Antwort #2 am: 26. Mai 2004, 00:43:11 »
*rofl* :rofl:

Nicht schlecht ... ;)

Hier der komplette Paragraph

Allerdings ist hier wohl zu beachten, dass es lediglich um die Herbeiführung einer Explosion, nicht jedoch ausdrücklich um die Tötung von Tausenden von Menschen geht. Da werden dann noch ganz andere Paragraphen wirksam (Mord vielleicht? Hmm... gilt Völkermord in der Justiz als Verbrechen? Ist das definiert? :D), mal ganz zu schweigen vom Verstoß gegen das Waffengesetz durch das Mitführen eines nuklearen Sprengkörpers :rofl:

Egrimm van Horstmann

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« Antwort #3 am: 26. Mai 2004, 00:55:27 »
Naja unter Völkermord dürfte das nur unter ganz bestimmten Umständen laufen (da muss ja dann noch die ABsicht vorhanden sien das man ein ganzes Volk töten will), aber geben tut es den Paragraphen noch (§220a StGB). Ach und als Verbrechen werden alle Straftaten eingestuft bei denen keine Geldstrafe möglich ist und die Freiheitsstrafe bei über einem Jahr liegt. Und beim Völkermord kommt man in den minder schweren Fällen mit fünf Jahren davon, normal ist allerdings eine lebenlange Freiheitsstrafe.

Aber selbst wenn es im sinne von Herbeiführung der Explosion gemeint ist, findest du nicht auhc das ein klein wenig zu milde bestraft ist?

Ich stell mir so den Mitarbeiter in einem Atomkraftwerk vor, der an den flaschen Knopf geräht. Er denkt sich so "Ups, naja wird schon jemanden auffallen" und geht dann weiter. Nun will es der Zufal l so das er in der nächsten SStunde sehr weit weg fliegt und es niemanden auffällt das in dem Atokraftwerk was schief läuft. Nach den Untersuchungen wird eben jener leichtsinnige Mitarbeiter entlarft und der bekommt dann lediglich ne Geldstrafe? Wie hoch ist dann die Geldstrafe? 1000€ 1000000€ oder höher?

Naja ich werd da mal mine Rechtlehrerin drauf ansprechen, mal schauen was sie dazu sagt :D
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Arparso

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« Antwort #4 am: 26. Mai 2004, 00:59:57 »
Naja, diesen Zufall wird es im echten Leben wohl nie geben. In realen Atomkraftwerken gibt es eigentlich keinen ominösen großen roten Knopf, der eine sofortige Kernschmelze einleitet. Da gehört schon eine ganze Menge mehr dazu, die zahlreichen Sicherheitsvorkehrungen außer Kraft zu setzen - zumindest im Idealfall ;)

Ansonsten schätze ich mal, dass Personen- und Sachschäden nach dazukommen und da die ja nicht gerade kleinlich ausfallen dürften ...  :rolleyes:

Aber ich hab Null Ahnung von Recht und ich gedenke momentan nicht, meine Kenntnisse darin großartig zu vertiefen oder ein Jurastudium anzufangen :D

Egrimm van Horstmann

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« Antwort #5 am: 26. Mai 2004, 01:05:14 »
Sagn wir es mal so ich glaube das es bei uns so ist das man um Schadensersatz erstmal Klagen muss. Sprich wenn nicht jemand einen Ausgleich für die Personenschäden und Sachschäden fordert. bleibt es bei den maximal 5 Jahren Haft und minimal Geldstrafe. Aber sicher bin ich mir da auch nicht mehr und dabei hatte ich recht
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« Antwort #6 am: 13. Juni 2004, 21:34:22 »
ich find die amerikanischen gesetzestexte viel geiler:

z.b: wer in salt lake city vom pferd aus angelt, macht sich strafbar, da es mehr pfere wie fische gibt.... usw.

UnkReaTiV

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« Antwort #7 am: 13. Juni 2004, 21:47:08 »
Man kennt ja einige Kuriositäten von den Amis... kenn da auch noch einen Gesetzestext, der besagt, dass man in Kalifornien im swimming pool nicht Rad fahren darf.
Aber kein Wunder, dass bei solchen Gesetzen noch viel abstrusere Urteile 'rauskommen. :D
Ich glaub, da gehts uns in Deutschland ganz gut. :)

Egrimm van Horstmann

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« Antwort #8 am: 13. Juni 2004, 23:55:05 »
Die Amis sind ohne hin fast allesamt,durchweg bekloppt :irre: und darum beachte ich ihre Gesetzistexte erst garnicht.
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Steifel65

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« Antwort #9 am: 14. Juni 2004, 19:20:02 »
Wer kommt mit auf den Schwarzmarkt eine Runde waffenfähiges Plutoinum organisieren. Ich meine für so eine kleine atomare Explosion gibts ja nur eine Geldstrafe. :rofl:

@Ammis: In irgend einer dieser Staaten der USA darf man Papierkörbe nicht sexuell belästigen. :lolhammer:
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