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Doom III - The Legacy

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McClane:

--- Zitat ---Original von Guthwulf
Eine USK "ab 18" Einstufung kann ansonsten nicht in eine Indizierung umgewandelt werden, da das USK Siegel als rechtlich verbindliche Einstufung gilt.

--- Ende Zitat ---


Und das wird id sehr freuen, vermute ich.

Mich übrigens auch. ;)

Cob:

--- Zitat ---Original von Guthwulf
Farcry ist ein Sonderfall. Die von der USK getestete Version war die scheinbar "geschnittene" Version. Bei Release stellte sich dann heraus, das es eine simple Möglichkeit gab die deutsche Version mittels Ini-Datei freizuschalten.

Der USK wurde diese Möglichkeit verschwiegen, was eine Täuschung seitens des Herstellers ist, der diese Informationen für eine Prüfung angeben muss und hier die USK getäuscht hat... ergo war die durch die USK geprüfte Version nicht die Verkaufsversion... ergo musste die USK das Urteil korrigieren... Hat also alles seine Richtigkeit.

Eine USK "ab 18" Einstufung kann ansonsten nicht in eine Indizierung umgewandelt werden, da das USK Siegel als rechtlich verbindliche Einstufung gilt.

--- Ende Zitat ---

Ok alles klar, aber was ist der Unterschied zwischen Indizierung und USK 18 ? Beides darf / wird "unter der Ladentheke" gehandelt, also Jungendlichen unzugänglich.

Arparso:
Eine Indizierung ist auch gleichbedeutend mit einem Werbeverbot, d.h. also keine Anzeigen in Zeitungen, keine Banner oder Poster im örtlichen Mediamarkt und nichtmal die Berichterstattung seitens von Spielemagazinen ist noch erlaubt. Bei USK 18 Versionen ist das anders, denn hier dürfen Tests, Infos oder Mods/Patches auch in Printmedien veröffentlicht werden und ich bilde mir ein, dass die USK 18 Titel auch normal im Geschäft rumstehen dürfen, wo all die anderen Spiele stehen (bei indizierten Titeln ja nicht der Fall). Allerdings bin ich mir da jetzt nicht ganz sicher, müsste man nochmal nachlesen.

McClane:

--- Zitat ---Original von Arparso
dass die USK 18 Titel auch normal im Geschäft rumstehen dürfen, wo all die anderen Spiele stehen (bei indizierten Titeln ja nicht der Fall). Allerdings bin ich mir da jetzt nicht ganz sicher, müsste man nochmal nachlesen.

--- Ende Zitat ---


Stimmt, das tun sie auch (z. B. im hiesigen Media Markt, in einer abgeschlossenen Vitrine), dürfen aber nur gegen Alternachweis verkauft werden.

Arparso:
Gut, dann lag ich ja richtig  :]

Hab auch mal eine Mail an die USK geschickt, was die mir dazu sagen können (also bzgl. der Folgen für Titel ohne Jugendfreigabe, mal abgesehen vom Verkaufsverbot an Jugendliche).  :D

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