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X-Box 360 Spiele???

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EdelAssi:
Dann schickt mir mal PN wegen Preisvortsellung..... DANGEEEEE

@Clane: Mir kannst du des Spiel ruhig vererben, ich bin froh wenn ich nix mti Anwalt zu tun habe *Looooooool*

Stahl:
Nichtsdestotrotz steht das Spiel in Deutschland auf dem Index
Das sagt das Gesetz:
Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein; indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden.


und ihr solltet beide ueber 18 sein und somit keine Probleme :D

Arparso:
Wenn's beschlagnahmt ist, gelten aber noch weitere Bestimmungen: siehe auch Medienzensur.de

Fazit: der Kauf, Besitz oder das Spielen oder Anschauen beschlagnahmter Medien ist völlig legal und straffrei, der Verkauf ist hingegen strafbar. Den Handel zwischen zwei Privatpersonen muss das allerdings nicht zwingend auch betreffen. Das Oberlandesgericht Hamm hatte laut obigem Artikel z.B. entschieden, dass bei einem "Verkauf" das fragliche Stück "einem körperlich, nach Zahl und Individualität unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht wird". Dem genüge ein Verkauf von Einzelexemplaren an einzelne Kunden nicht.

Fraglich natürlich, ob jedes Gericht so entscheidet, aber was ihr zwei da privat untereinander aushandelt, geht ja auch nur euch beide was an ;)

/edit:
'ne "nette" Story dazu: Hausdurchsuchung wg. Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften

Stahl:
Clane und ich hattens eben auch davon. Das lustige ist, laut der liste der BPjM stehts naemlich nur aufm Index ohne verweis dadrauf. Sehr interessant :D

McClane:

--- Zitat von: Arparso ---Wenn's beschlagnahmt ist, gelten aber noch weitere Bestimmungen: siehe auch Medienzensur.de

Fazit: der Kauf, Besitz oder das Spielen oder Anschauen beschlagnahmter Medien ist völlig legal und straffrei, der Verkauf ist hingegen strafbar. Den Handel zwischen zwei Privatpersonen muss das allerdings nicht zwingend auch betreffen. Das Oberlandesgericht Hamm hatte laut obigem Artikel z.B. entschieden, dass bei einem "Verkauf" das fragliche Stück "einem körperlich, nach Zahl und Individualität unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht wird". Dem genüge ein Verkauf von Einzelexemplaren an einzelne Kunden nicht.

Fraglich natürlich, ob jedes Gericht so entscheidet, aber was ihr zwei da privat untereinander aushandelt, geht ja auch nur euch beide was an ;)

/edit:
'ne "nette" Story dazu: Hausdurchsuchung wg. Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften
--- Ende Zitat ---



Nun, unter diesen Umständen würde ich sagen:
Ich behalt's halt. :rolleyes:
Die paar Euro, die ich unserm Skully dafür hätte aus den Rippen leiern können, sind mir den Ärger, der mir da schlimmsten Falls ins Haus kommen könnte, nicht wert.

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